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Bau- und Architektenrecht

Bau- und Architektenrecht

Herr Rechtsanwalt Matthias Brinkschröder ist seit dem Jahre 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

 

Das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Brinkschröder umfasst in diesem Zusammenhang u.a.:

  • Durchsetzung / Abwehr von Werklohnforderungen
  • Durchsetzung von Mängelansprüchen am Bau bzw. Abwehr unberechtigter Sachmängel
  • Bauvertragsrecht
  • Geltendmachung / Abwehr von Vertragsstrafen
  • Honorarrecht HOAI
  • Abwehr von Haftungsansprüchen gegenüber Architekten / Planern
  • Durchsetzung berechtigter Schadenersatzansprüche gegen Architekten / Bauplaner
  • Abschluss von Bauverträgen