Bau- und Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Brinkschröder ist seit dem Jahre 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Brinkschröder umfasst in diesem Zusammenhang u.a.:
- Durchsetzung / Abwehr von Werklohnforderungen
- Durchsetzung von Mängelansprüchen am Bau bzw. Abwehr unberechtigter Sachmängel
- Bauvertragsrecht
- Geltendmachung / Abwehr von Vertragsstrafen
- Honorarrecht HOAI
- Abwehr von Haftungsansprüchen gegenüber Architekten / Planern
- Durchsetzung berechtigter Schadenersatzansprüche gegen Architekten / Bauplaner
- Abschluss von Bauverträgen